CORONA REGELUNG
Für den Skizirkus Unterstmatt & Schirmbar
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung 04.04.2022 gilt für den Skiliftbetrieb und die Gastronomie:
Aufgrund der Corona Pandemie und deren Einschränkungen hat die Landesregierung Baden-Württemberg nun entschieden, ab dem 03. April 2022 weitestgehend die Einschränkungen aufzuheben.
Es gilt zukünftig nur noch eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Nahverkehr.
Wir von der Kniebishütte empfehlen Ihnen weiterhin die Maske zu tragen – diese Empfehlung ist jedoch nicht verpflichtend. Auch die Zutrittsregelungen mit 3-G-Nachweis entfallen, sodass Sie ohne
Nachweis bei uns einkehren können.
Liebe Gäste und Freunde,
wir bitten Sie weiterhin achtsam mit den Empfehlungen der Landesregierung umzugehen und freuen uns, Sie wieder mit einem großen Stück „mehr Normalität“ bei uns begrüßen zu dürfen.
Wir werden unseren Hygienestandard weiter wie gewohnt halten und öffentliche Bereiche regelmäßig durchlüften sowie Kontaktflächen desinfizieren.
Zusammenfassung der neuen Regeln:
Empfehlung zur Einhaltung des Mindestabstandes
zu anderen Personen
Empfehlung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
in Innenräumen
Maskenpflicht in öffentlichen Nahverkehrsmitteln